AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nachfolgend die Auflistung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Durch einen Zuschlag (Vergabe des Auftrages) erklärt sich der Auftraggeber (nachfolgend auch Absender genannt) mit folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden:
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zur Beförderung von Umzugsgut und dessen Lagerung sowie Verpackungsarbeiten.
2.Anwendbares Recht
Für alle Beförderungsverträge nach diesen Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3.Informationspflichten des Absenders und Fahrzeuggestellung
Der Absender unterrichtet die LWG Service GbR rechtzeitig vor Durchführung der Beförderung über alle wesentlichen, die
Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren. Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit, Gewicht,
Menge sowie die einzuhaltenden Termine auch technische Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell
erforderliches Zubehör; Angaben zum Wert des Gutes macht der Absender dann, wenn dies für das zu stellende
Fahrzeug/Zubehör von Bedeutung ist.
4.Stornokosten
Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund wird eine
Rücktrittszahlung von 30% des veranschlagten Entgelts erhoben. Ab 5 Tage vor Auftragstermin ist eine
Kündigung nicht mehr möglich. Es wird der Gesamtbruttopreis in Rechnung gestellt. Bei einem Auftrag auf
Stundenbasis werden in diesen Fällen 8 Stunden berechnet.
5.Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandtransporten nach Ende der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn
der Verladung fällig und in bar zu bezahlen.
Nach vorheriger Absprache ist die Vergütung ggbf. auch per Überweisung möglich.
Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist
der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.
6.Übergabe des Gutes
Das Transportgut wird der Firma LWG Service unverpackt übergeben. Bei bereits verpackten Gütern können
Schäden nur geltend gemacht werden, wenn auch die Verpackung beschädigt ist, und dies noch vor dem Entpacken der Firma LWG Service angezeigt wird
7.Erhöhung der Vergütung
Weicht die Menge des Umzugsgutes von den bei Auftragserteilung erteilten Angaben des Absenders ab, so ist
LWG Service GbR berechtigt, die vereinbarte Vergütung anteilig zu erhöhen.
8.Verzug, Aufrechnung
Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf, spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung, sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist. Die LWG Service GbR darf im Falle des Verzuges mindestens Zinsen in Höhe von 5% über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basissatz der EZB verlangen. Fällt dieser Leitzins fort, tritt an Stelle des Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank der entsprechende Ersatzleitzins. Mit Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag, und damit zusammenhängenden Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus ungerechtfertigter Bereicherung darf nur mit fälligen, dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
9.Haftungshöchstbetrag
Die Haftung der Fa. LWG Service wird auf 620,00 € je Kubikmeter Umzugsgut beschränkt. Der Absender kann eine weitergehende Haftung vereinbaren. In diesem Fall schließt die LWG Service GbR eine gesonderte Versicherung für diesen Umzug ab. Die hierdurch entstehenden Versicherungsprämien tragen der Absender.
10.Haftungsausschlüsse
Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurück zu führen ist:
- Beförderung von Edelmetallen, Juwelen,
Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden.
- ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender;
- Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender;
- Beförderung von nicht vom Frachtführer verpacktem Gut in Behältern;
- Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe und Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder
Entladestelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher
hingewiesen und der Absender auf der Durchführung der Leistung bestanden hat.
- Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen;
- natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht zu Schäden,
insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerer Verderb oder Auslaufen, erleidet.
11.Schadensanzeige
Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen,
- wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag nach Ablieferung
des Gutes angezeigt wurde;
- wenn der Schaden äußerlich nicht erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von 14 Tagen nach der
Ablieferung angezeigt wurde, § 451 f HGB.
12.Pfandrecht
Die LWG Service GbR hat wegen aller durch den Umzugsvertrag begründeten Forderungen ein Pfandrecht am
Umzugsgut. Er kann die Herausgabe verweigern, solange das vereinbarte Entgelt noch nicht geleistet wurde.
13.Erfüllungsort
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig der Sitz der Fa. LWG Service vereinbart.
14.Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommen.