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taxmarker (100% * 54) Auftragnehmer (in Prüfung)

taxmarker

Ansprechpartner Hermann Marker
Straße, Hausnr. PLZ / Ort Vor der Hardt 13
54568 Gerolstein
http://branchenbuch.my-hammer.de/profile/taxmarker
E-Mail-Adresse info [AT] taxmarker [DOT] de


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Unternehmen und Leistungen
Dipl.-Finw. (FH)
Hermann Marker
Steuerberater

Gerne erstelle ich Ihre Steuererkärung, auch den Jahresabschluss auf Grund Ihrer Buchführung. Selbstverständlich fertige ich auch gerne Ihre Buchführung.
Für Finanz- und Lohnbuchführung biete ich einen speziellen Online-Service.
Alle Angebote erfolgen auf Grund meiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Steuerberatergebührenverordnung auf Grund Ihrer Angebotsbeschreibungen. Sollten hierzu Vorarbeiten notwendig sein, die Sie nicht beschrieben haben, werden diese gesondert abgerechnet.

 
 
Qualität (MyHammer Business Partner)
Bewertungen: 54
(100% positiv)
54 100 100
"zeitlich Probleme" -jo-verwaltung, 16.06.2011

 
 
Zertifikate und Dokumente
Adressnachweis: Natürliche Person / Einzelunternehmen
Betriebshaftpflichtversicherung bei nicht angegeben; Versicherungsscheinnr.: nicht angegeben
Diplom (Titel/Fachrichtung: Finanzwirt)

 
 
Branchen
 

Gewerblich/unternehmerisch tätig:
Rechtsform: Natürliche Person / Einzelunternehmen

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Anzahl Angestellte: 1-3
Gründungsjahr: 1987
Ausbildungsbetrieb: Keine Angabe
Betriebshaftpflicht: Ja
Geschäftszeiten: Keine Angabe

Qualifikationen
Diplom (Titel/Fachrichtung: Finanzwirt)
Mitgliedschaften und Zulassungen
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz (Mainz) (in Prüfung)


Suchwörter
Jahresabschluss, Photovoltaik, Steuerberater, Online-Steuerberatung, Limited, Gmbh, Ug (Haftungsbeschränkt), Unternehmensbewertung, Existenzgründung, Kg, Gmbh & Co Kg, Baulohn, 
Downloads
Keine Angabe


Mehr Info
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundsätzlich gelten die Vorschriften für den Dienstvertrag nach BGB sowie die Vorschriften der StBGebVO, zusätzlich meine AGB. Den vollen Text finden Sie unter http://www.taxmarker.de/index.php?option=com_content&task=view&id=2&Itemid=44 , hier ein wichtiger Auszug: 9. Fälligkeit der Vergütung, Lastschriftermächtigung, Zahlungsverzug. (1) Die berechnete Vergütung wird 7 Tage nach Zugang der Gebührenrechnung fällig. Sofern ein späterer Zugang nicht nachgewiesen ist, gilt die Gebührenrechnung am Tage der Ausstellung als zugegengen. (2) Vorschüsse nach Nr. 10 (2) werden jeweils zum 15. des Monats fällig, für den die Leistungen erbracht werden. (3) Alle Zahlungen werden grundsätzlich per Lastschrift erhoben, hierzu erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Lastschriftermächtigung auf gesondertem Vordruck. (4) Bei Zahlung nach Fälligkeit entstehen automatisch Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins. (5) Die Kosten für eine Mahnung können mit jeweils bis zu 10,00 Euro pro Mahnstufe berechnet werden. 10. Vorschuss (1) Für bereits entstandene und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen kann der Steuerberater einen Vorschuss fordern. (2) Sofern für die Finanzbuchführung und die Lohnbuchführung keine Pauschalvereinbarung besteht, wird in jedem Falle ein Vorschuss in Höhe von 1/12 der Vergütung des vorangegangenen Kalenderjahres fällig. Der Auftraggeber kann hierüber eine detaillierte Berechnung verlangen. (3) Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann der Steuerberater nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Mandanten einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der Steuerberater ist verpflichtet, seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Mandanten rechtzeitig bekannt zu geben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können. Bitte beachten Sie, dass sich mein Angebot immer nur auf den Ausschreibungstext bezieht. Das bedeutet insbesondere, wenn Sie "Jahresabschluss" ausschreiben, dann ist die Buchführung ebensowenig darin enthalten, wie die Steuererklärungen oder die Kosten der Veröffentlichung. Mit Erteilung des Auftrages bestigen Sie, dass Sie dies gelesen haben und damit einverstanden sind.
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