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radermacher-klima (100% * 126) Auftragnehmer

Volker Radermacher Klimatechnik

Ansprechpartner Volker Radermacher
Straße, Hausnr. PLZ / Ort Höchster Strasse 8
65779 Kelkheim
http://branchenbuch.my-hammer.de/profile/radermacher-klima
E-Mail-Adresse shop [AT] vr-klima [DOT] de


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Zugelassene Gewerke
Kälteanlagenbauer
Installateur und Heizungsbauer

 
 
Zuständige Handwerkskammer
Handwerkskammer: Rhein- Main (Frankfurt / Darmstadt)
Betriebsnummer: 4243092

 
 
Unternehmen und Leistungen
Zertifizierter Kältefachbetrieb gemäss EU Verordnung 303 /2008 Kat I und ChemKlimaschutzV. §6 . Dies ist die gesetztliche Grundlage, damit Kälte- und Klimaanlagen montiert, gewartet und repariert werden dürfen.

Als Ingenieurbetrieb berät, liefert, montiert, repariert oder wartet unser Team alles rund um die Luft- (KWL), Klima-, Kältetechnik und Wärmepumpen.
Hierzu gehören auch Gutachten , Aufarbeitung von Mängeln an Klima- oder Lüftungsanlagen (z.B. nicht fachgerechte Montage/Ausführung von "Billigheimern" oder durch nicht autorisierten Firmen) bzw. Wärmepumpen aller Fabrikate

Sie erhalten "alles aus einer Hand", von der Beratung über Montage bishin zur Übergabe und Inbetriebnahme.
Ordentliche Beratung sehe ich als Grundlage für Vertrauen, ohne das ein Auftrag nur schwerlich abzuwickeln ist

Sie als unser Kunde und Auftraggeber sind unser "Chef".
Damit hat Ihr Wunsch für uns oberste Priorität und wird auch entsprechend kompetent behandelt, soweit finanziell und physikalisch sinnvoll oder machbar.

Dafür haben wir unseren Preis. Dumping ist nicht unser Ding, mit billig ist selten geholfen.

 
 
Qualität (MyHammer Business Partner)
Bewertungen: 126
(100% positiv)
126 100 100
"Alles bestens." -gertraude241, 25.05.2012

 
 
Zertifikate und Dokumente
Betriebshaftpflicht
Eintragung in der Handwerksrolle: Handwerkskammer nicht angegeben, Rollennummer: 4243092
Diplom (Titel/Fachrichtung: Verfahrenstechnik / Wärmetechnik)
Adressnachweis: Natürliche Person / Einzelunternehmen
Källtezertifizierung gemäss EU 303 / 2008
Angemeldetes Gewerbe: Klima- / Kältetechnik, Wärmepumpen, Heizung

 

Gewerblich/unternehmerisch tätig:
Rechtsform: Natürliche Person / Einzelunternehmen

Achtung: Änderung werden geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert erneut ein Nachweis-Dokument hochzuladen.

Anzahl Angestellte: 4-9
Gründungsjahr: 1984
Ausbildungsbetrieb: Keine Angabe
Betriebshaftpflicht: Keine Angabe
Geschäftszeiten: 7-20 Uhr

Qualifikationen
Betriebshaftpflicht
Diplom (Titel/Fachrichtung: Verfahrenstechnik / Wärmetechnik)
Källtezertifizierung gemäss EU 303 / 2008
Mitgliedschaften und Zulassungen
Eintragung in der Handwerksrolle: Handwerkskammer nicht angegeben, Rollennummer: 4243092
Mitglied der Handwerkskammer Rhein- Main (Frankfurt / Darmstadt) (Betriebsnummer: 4243092)
Angemeldetes Gewerbe: Klima- / Kältetechnik, Wärmepumpen, Heizung
zugelassenes Gewerk: Kälteanlagenbauer
zugelassenes Gewerk: Installateur und Heizungsbauer


Suchwörter
Klima, Wärmepumpen, Klimaanlagen, Klimaanlage Inbetriebnahme, Kältesysteme, Fußbodenheizung, Klimaservice, Lüftungstechnik, Luft / Wasser Wärmepumpen, Wärmepumpenservice, Klima Und Kältetechnik, Kühlung, Luft & Klimatechnik, Kühl-Kältetechnik, Luft Wärmepumpen, Wohnraumlüftung, Kälte-Klimaanlagenwartung, Inverter Wärmepumpe, Kälte-, Kälteanlagen, Einbau Klimaanlage, Heizung, Klima Anlagen, Fußbodenheizungen, 
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Mehr Info
Hinweispflicht gemäss Umweltschadensgesetz
Hinweispflicht für alle Anlagenbauer und Fachplaner: Ab 14. November 2007 – rückwirkend zum 30 April 2007- trat das neue Umweltschadensgesetz in Kraft. Diesem Umweltschadensgesetz und auch Umwelthaftungsgesetz nach haftet der Betreiber einer Kälteanlage, Klimaanlage, Wärmepumpe und eines Kaltwassersatzes rückwirkend ab 30. April 2007 ohne Rücksicht auf Verschulden für Umweltschäden und sogar schon für Umweltgefährdungen. -- Da das Umweltschadensgesetz keine Haftungshöchstgrenzen vorsieht und selbst eine behördliche Genehmigung nicht vor Strafe schützt, sollte jede Neuanlage unter Berücksichtigung der bestehenden Gesetze geplant werden. --- Für alle Anlagen sind die Grundsatzanforderungen des WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und der VAwS (Anlagenverordnung) „Austretende Stoffe müssen zurückgehalten werden“ (Auffangwanne) zu erfüllen. ---- Damit verbunden ist eine Hinweispflicht, die vom Fachplaner und Anlagenbauer vor Auftragserteilung erbracht werden muss: ---- Wir empfehlen, jede Kälteanlage, Klimaanlage, Wärmepumpe und jeden Kaltwassersatz mit einem Ölprotektor oder Glykolprotektor zu schützen. Bestehende Anlagen sollten nachgerüstet werden. Mit den TÜV-geprüften Sicherheitssystemen werden Fachplaner und Anlagenbauer ihrer Hinweispflicht gerecht und erfüllen die Gesetzesvorgaben auf dem neuesten Stand der Technik. Ungeachtet dessen sollten Sie sich mit Ihrer Versicherung zusammensetzen. ---- Kälte- und Klimaanlagenbauer, die diese Hinweispflicht nicht kennen und nicht nachkommen, können als unseriös eingestuft werden und haften ebenfalls persönlich für Schäden.
Das Gesetz der Wirtschaft von John Ruskin (1900)
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden gerechte Beute solcher Machenschaften. Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen." (John Ruskin, engl. Sozialreformer (1819-1900) Quelle: wikipedia .
Billige (Import-) Klimaanlagen oder Wärmepumpen
Immer wieder stelle ich fest, dass Klimaanlagen oder Wärmepumpen für billige Preise angeboten werden. Das ist allerdings die persönliche Angelegenheit des Anbieters oder Auftraggebers. Nur sehe ich fast immer wieder, dass diese Billigangebote durch Fremd-Importe und nicht aus deutscher Distribution stammen. Sie als Kunde sind der Angeschmierte. Diese Geräte entsprechen oft nicht den Deutschen Sicherheitsstandards, importierte "Markengeräte" haben hier in Deutschland mit Sicherheit keine Garantie und keinen Service (!!!) - Sie erhalten dann auch keine Ersatzteile. Nicht "Markengeräte" oder Geräte aus dem Baumarkt haben eventuell eine extrem schlechte Effizienzklasse (C oder D), was sich letztendlich auf Ihren Stromverbrauch auswirkt. Händler sind oftmals schlecht ausgebildet oder haben überhaupt nicht die kältetechnische Zulassung. Unter billig verstehe ich, wenn Angebote von "Markengeräten" weit unter 30% vom deutschen Listen- oder Durchschnittspreis, und dann noch incl. Montage angeboten werden. Fragen Sie Ihren Händler nach der Herkunft der Geräte, Sicherheitskennzeichen (GS, TÜV, CE) und lassen Sie sich bestätigen, dass es die nächste Jahre auch Ersatzteile ab Lager geben wird und die Garantie im Bedarfsfall auch von deutschen Distributoren übernommen wird. Lassen Sie sich die kältetechnische Ausbildung und Zertifizierung des eingesetzten Installateurs bestätigen. Wenn auch nur ein Punkt nicht bestätigt werden kann, lassen Sie "die Finger" von dem Auftragnehmer. und Lieferanten. Qualität hat immer noch seinen Preis - es bestätigt meist immer wieder "biliig kann teuer werden" .
Mitarbeiter / Teams
Unsere Teams decken die Grossräume ca 150km ( Luftlinie) rund um Frankfurt a.M. sowie Berlin (Stadt) ab. Damit sparen Sie lange Anfahrtzeiten und haben schnellen Service. Selbstverständlich sind die Mitarbeiter auch gelernte und ausgebildete Kältetechniker, nach den Verordnungen der EU Verordnung 303 / 2008 und ChemKlimaV § 5 zertifiziert. Nachweis hierzu jederzeit möglich. .
Zulassung für Kälte-/ Klimatechnik
Es gibt Bedingungen, die zu Ihrem Schutz eingehalten werden müssen. Nicht in die Handwerksrolle eingetragene Firmen dürfen sich nicht Fachbetrieb und schon gar nicht Altgesellenbetrieb nennen und somit keine Kälte-, Klima- oder Split-Wärmepumpenanlagen installieren oder gar in Betrieb nehmen. Dieses Gesetz gilt seit Oktober 2007 nach EU-Verordnung 303/2008 und 842 /2006 und seit Juli 2009 nach ChemKlimaV für Kältehandwerker. Die Übergangsfrist lief mit dem 04.Juli 2009 ab. Der "Kleine Kälteschein (3 oder 5 kg Schein)" ist seit Beginn dieser Zertifizierungsmassnahmen nur noch in Verbindung der Zertifizierung gültig. Klima- und Kälteanlagen gehören in die Hand eines Spezialisten mit erforderlicher Sachkunde (EU-F-Gase Verordnung): "Die erforderliche Sachkunde hat nachgewiesen (§5 Absatz 2 Nr.2), wer im Falle von Tätigkeiten an Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen eine abgeschlossene Ausbildung als Kälteanlagebauer/in, staatlich geprüfter Techniker/ Technikerin in der Fachrichtung Kältetechnik oder als Ingenieur nach einem Studium, in dem die Grundlagen der Kältetechnik vermittelt wurden, hat." Die EU-Verordung gilt für ALLE Kältebauer europaweit. ... Klima-Kältetechnik ist ein geschützter Handwerksbereich mit ständig verschärften Auflagen im Umweltschutz, ähnlich wie bei Elektro oder KFZ. Im Allgemeinen gehören NICHT in diesen Bereich: Elektrounternehmen, Sanitär - und Heizungsbetriebe, Hausmeister, Allrounder, Maler o. ä., die bei MyHammer zwar fleißig billig anbieten, möglicherweise aber schlecht und fachunkundig arbeiten.
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